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Unterkunftsregeln
Lesen Sie die Unterkunftsregeln.
Ubytovací řád
Vila Callum
Václavovická 490
73934 Václavovice
Provozovatel: +420 774 100 777, e-mail: info@callum.cz
Petra Revendová IČO: 73314820 se sídlem Václavovická 490, 73934 Václavovice
1. Bedingungen für den Abschluss eines Vertrages über die Privatunterkunft in der Villa Callum Václavovice
1.1 Die Unterbringung der Gäste in der Villa Callum erfolgt auf der Grundlage eines gemäß den Bestimmungen des § 2326 ff. abgeschlossenen Beherbergungsvertrags. Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, auf deren Grundlage Vila Callum (im Folgenden „Unterkunft“ genannt) dem Untergebrachten eine vorübergehende Unterkunft für einen vereinbarten Zeitraum oder für einen Zeitraum, der sich aus dem Zweck der Unterbringung ergibt, zur Verfügung stellt in der dafür vorgesehenen Einrichtung ein und verpflichtet sich der Untergebrachte (nachfolgend auch „Gast“ genannt), dem Beherberger die Beherbergung und die damit verbundenen Leistungen innerhalb der in dieser Beherbergungsordnung festgelegten Frist zu bezahlen (nachfolgend auch „Gast“ genannt). die „Vereinbarung“).
1.2 Der Vertrag über die Unterbringung in Zimmern kommt stets schriftlich zustande. Zur Wahrung des Formerfordernisses genügt mindestens eine schriftliche Bestätigung der Bestellung bzw. Reservierung. Nach Bestätigung der Reservierung stellt der Unterkunftsgeber einen Steuerbeleg zur Zahlung mit Fälligkeitsdatum aus.
1.3 Die im Beherbergungsvertrag nicht ausdrücklich geregelten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln sich nach dieser Beherbergungsordnung und der Preisliste der Leistungen des Beherbergers. Sofern im Beherbergungsvertrag etwas anderes als in dieser Beherbergungsordnung und/oder der Preisliste des Beherbergers geregelt ist, gilt der Beherbergungsvertrag.
1.4 Kommt die untergebrachte Person den Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag und der dazugehörigen Beherbergungsordnung bzw. der Preisliste des Beherbergers nicht nach oder verstößt sie in sonstiger Weise gegen die guten Sitten im Haus (nachfolgend „Bedenken“ genannt), so ist der Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums, auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, zu kündigen, wenn der Gast über sein Fehlverhalten vom Beherberger gemäß den Bestimmungen des § 2331 BGB informiert wurde. Im Falle eines Verstoßes gegen die Unterkunftsordnung wird der Unterkunftsbetrag nicht an die untergebrachte Person zurückerstattet.
2. Vertragsschluss, Reservierung
2.1 Die untergebrachte Person ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb schriftlich oder schriftlich einen Beherbergungsauftrag zu erteilen Nehmen Sie telefonisch eine Reservierung vor und bestätigen Sie diese anschließend schriftlich mit dem Unterkunftsanbieter. Durch schriftliche Reservierung bzw Als Bestätigung einer telefonischen Reservierung gemäß dem vorherigen Satz gilt eine Bestellung, die über das Reservierungsformular, per E-Mail an die Adresse des Unterkunftsanbieters info@callum.cz oder per Post an die Adresse Vila Callum, Václavovická 490, 739 34, erfolgt
2.2 Sobald der Beherbergungsbetrieb eine schriftliche Bestellung des Gastes bzw. eine schriftliche Reservierungsbestätigung erhält, stellt er dem Gast eine Vorausrechnung über eine Anzahlung in Höhe von jeweils 50 % des voraussichtlichen Übernachtungspreises aus des voraussichtlichen Übernachtungspreises, der den Betrag von 1.000 CZK übersteigt. sendet dem Gast eine Vorausrechnung an die angegebene Adresse Der Gastgeber nimmt die Reservierung vor.
Der Mieter ist verpflichtet, die Kaution fristgerecht und zu den in der Kautionsrechnung genannten Bedingungen zu zahlen. Eine Anzahlung ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Aufenthalt 1 Tag vor dem gewünschten Ankunftstag in der Unterkunft gebucht wird. In einem solchen Fall erfolgt die Zahlung des gesamten Übernachtungspreises beim Check-in.
2.3 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages erfolgt unter der Voraussetzung, dass gleichzeitig zwei Bedingungen erfüllt sind, nämlich die Zustellung einer schriftlichen Bestellung bzw. schriftlichen Reservierungsbestätigung an den Beherbergungsbetrieb und der Zeitpunkt, an dem der Beherbergungsbetrieb von der untergebrachten Person einen Betrag in Höhe von a erhält Anzahlung für die Unterkunft oder den Preis der Unterkunft, wenn gemäß Absatz 2.2 dieses Artikels keine Anzahlung erforderlich ist.
3. Stornierung der Reservierung, Rücktritt vom Vertrag vor Beginn der Unterkunft, Nichterscheinen zur Vorbereitung der Unterkunft.
3.1 Zahlt der Gast die Anzahlung gemäß Artikel I, Absatz 2.2 nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig, wird die Unterkunftsreservierung nach Ablauf der Fälligkeit der Anzahlungsrechnung storniert.
3.2 Der Gast ist berechtigt, auch ohne Angabe von Gründen vor dem Tag des Beherbergungsbeginns vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Der Gast ist verpflichtet, den Rücktritt vom Vertrag schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb zu erklären. In einem solchen Fall ist der Gastgeber berechtigt, dem Gast eine Stornogebühr in Rechnung zu stellen, deren Höhe sich aus der Höhe der Anzahlung errechnet, wobei sich die Höhe der Stornogebühr wie folgt bestimmt:
Zeitpunkt der Zustellung der Stornierung an den Unterkunftsanbieter (in Kalendertagen). Stornogebührensatz (in %): 5 oder mehr Tage vor dem geplanten Beginn der Unterkunft. 50 % des für die Unterkunft gezahlten Betrags 3 Tage vor dem geplanten Beginn der Unterkunft 70 % des für die Unterkunft gezahlten Betrags
Stornierung der Reservierung am Tag der Ankunft in der Unterkunft: 100 % des für die Unterkunft bezahlten Betrags
3.3 Für den Fall, dass der Gast nicht innerhalb von 24 Stunden nach der vereinbarten Ankunft in der Unterkunft zur Unterkunft erscheint, ist der Beherberger berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten und gleichzeitig dem Gast eine Stornogebühr in Rechnung zu stellen Betrag von 100 % des Betrags der Vorauszahlung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dies dem Beherbergungsbetrieb vorab, spätestens jedoch 1 Tag vor der geplanten Anreise, telefonisch oder schriftlich mitteilt. Für das Meldeformular sind die in § 2 Abs. 2.1 dieser Beherbergungsordnung genannten Bedingungen sinngemäß anzuwenden.
4. Ankunft
4.1 Der Gast informiert den Gastgeber telefonisch oder per E-Mail über seine Ankunft.
4.2 An der Rezeption legt der Gast seinen Personalausweis oder Reisepass vor bzw ein weiterer Identitätsnachweis (z. B. Aufenthaltstitel), anhand dessen ein autorisierter Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebes die Identität des Gastes überprüft. Der Gast bestätigt die Richtigkeit seiner persönlichen Daten und der Aufenthaltsdauer durch seine Unterschrift im Unterkunftsbuch des Beherbergungsbetriebes.
4.3 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Unterbringung ankommender Gäste zwischen 14:00 und 22:00 Uhr.
4.4 Bei der Ankunft in der Unterkunft hat der Gast den Betrag zu zahlen, der die Nachzahlung zum Unterkunftspreis darstellt, wenn er dies nicht getan hat, d . Nach Zahlung des Zuschlags zum Übernachtungspreis stellt der Beherbergungsbetrieb dem Gast einen Steuerbeleg aus, der die Zahlung des gesamten Aufenthalts bestätigt. Die Regelung des letzten Satzes von Artikel 2 Absatz 2.2 bleibt hiervon unberührt; in diesem Fall stellt der Beherbergungsbetrieb dem Gast einen Steuerbeleg aus, der die Zahlung des gesamten Aufenthalts bestätigt.
4.5 Der Gastgeber ist berechtigt, vom Gast bei seiner Ankunft in der Unterkunft die Zahlung einer Barkaution in Höhe von 100 - 1.000 CZK pro Zimmer zu verlangen. Grill, Fahrrad und weiteres Zubehör laut Preisliste im Servicemenü. Die Kaution wird bei der Abreise vollständig bzw. zurückerstattet der unter den Voraussetzungen des § 7 dieser Beherbergungsordnung gekürzte Betrag.
4.6 Kennenlernen des Gastes mit der Beherbergungsordnung, spätestens am Tag der Ankunft des Gastes in der Unterkunft.
4.7 Die Anzahl der Personen im Zimmer entspricht der Anzahl der zur Beherbergung angemeldeten Personen. Der Gast verpflichtet sich, beim Check-in seine genaue Anzahl anzugeben.
4.8 Die Beherbergungsdauer wird spätestens bei der Unterbringung des Gastes vereinbart und im Beherbergungsbuch eingetragen. Eine Verlängerung der Beherbergungsdauer ist nur mit Zustimmung des Beherbergers möglich und muss durch einen Eintrag im Beherbergungsbuch belegt werden.
4.9 Der Gast erteilt dem Beherbergungsbetrieb hiermit seine Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten im Umfang der angegebenen Daten zum Zweck der Beherbergung und Registrierung von Gästen gemäß Gesetz Nr. 565/1990 Slg., über örtliche Gebühren und Gesetz Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze. Nähere Pflichten des Gastes und des Beherbergers hinsichtlich der Führung eines Meldebuches bzw Die Hausbücher richten sich nach den oben genannten gesetzlichen Regelungen.
5. Allgemeine Beherbergungsregeln
5.1 Der Gast hat das Recht, das für ihn zur Beherbergung reservierte Zimmer sowie die zur Nutzung vorgesehenen Gemeinschaftsräume zu nutzen und die mit der Beherbergung verbundenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
5.2 Beim Betreten der Unterkunft erhält der Gast einen Schlüssel sowohl für das Zimmer als auch für den Eingang (zusammen „Schlüssel“ genannt). Der Gast ist verpflichtet, den Verlust, die Zerstörung, die Beschädigung dieser Schlüssel sowie die Weitergabe der Schlüssel an Dritte, die nicht unmittelbarer Teilnehmer des jeweiligen zwischen dem Gast und dem Beherberger abgeschlossenen Beherbergungsvertrages sind, zu verhindern. Etwaige Strafen für Verlust, Zerstörung, Beschädigung sowie die Weitergabe von Schlüsseln gemäß vorstehendem Satz sind im Beherbergungsvertrag geregelt.
5.3 Der Gast ist verpflichtet: sich mit der Beherbergungsordnung vertraut zu machen und diese zu befolgen;
den Preis für die Unterkunft gemäß der gültigen Preisliste bezahlen;
die zur Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu nutzen, Ordnung und Sauberkeit in allen zur Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten aufrechtzuerhalten;
Gewährleistung der Sauberkeit in den zur Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten;
die Ausstattung der zur Beherbergung vorgesehenen Räumlichkeiten vor Beschädigungen zu schützen;
Schäden oder Beschädigungen, die durch den Gast oder mit ihm auf dem Gelände untergebrachte Personen verursacht werden, unverzüglich anzuzeigen;
Verhalten Sie sich zwischen 22:00 und 06:00 Uhr so, dass Sie andere Menschen nicht durch übermäßigen Lärm stören.
Schließen Sie beim Verlassen des Zimmers die Wasserhähne im Zimmer, schalten Sie das Licht aus, schalten Sie Elektrogeräte aus, die während der Abwesenheit des Gastes nicht verwendet werden, und schließen Sie die Fenster.
Am Ende des Aufenthaltes geben Sie den Zimmerschlüssel beim Vermieter zurück in die Box
5.4 Dem Gast ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Beherbergers: wesentliche Änderungen an den zur Beherbergung vorgesehenen Räumlichkeiten vorzunehmen (Möbel umstellen, Geräte umstellen usw.); alle Geräte und Einrichtungen aus dem Unterkunftsgelände entfernen;
in den zur Beherbergung vorgesehenen Räumlichkeiten eigene Geräte zu verwenden, mit Ausnahme von Kleingeräten, die der Gast für die persönliche Hygiene und für Büroarbeiten nutzt; • die zur Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten einer anderen Person zu überlassen; Rauchen im Haus verboten
Besucher in den zur Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten empfangen; Besuche müssen ordnungsgemäß im Gästebuch eingetragen sein und sind nur mit Zustimmung des Beherbergers möglich
die Adresse eines Hauses mit zur Beherbergung vorgesehenen Räumlichkeiten als Geschäftssitz anzugeben;
Platzieren Sie Tiere auf dem Gelände und lassen Sie sie unbeaufsichtigt im Raum. Der Halter des Tieres ist verpflichtet, auf Verlangen des Personals der Beherbergungseinrichtung den einwandfreien Zustand des Tieres durch Vorlage eines gültigen Impfnachweises nachzuweisen.
5.5 Darüber hinaus ist es dem Gast in den zur Beherbergung vorgesehenen Räumlichkeiten nicht gestattet: Waffen, Munition und Sprengstoffe mitzuführen oder sonst in einem Zustand aufzubewahren, der ihren unmittelbaren Gebrauch ermöglicht;
Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe oder Gifte besitzen, herstellen oder lagern, es sei denn, es handelt sich um Arzneimittel, deren Anwendung dem Gast von einem Arzt verschrieben wurde;
Rauch; dies gilt nicht für Bereiche, die zum Rauchen vorgesehen und sichtbar mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sind;
Verwenden Sie eine offene Flamme
6. Die Verantwortung des Unterkunftsgebers für das Eigentum der Unterkunft liegt
6.1 Auf Wunsch des Gastes nimmt der Beherberger Geld, Schmuck oder andere Wertgegenstände von ihm zur Verwahrung entgegen. Der Mieter hat das Recht, die Verwahrung von Sachen zu verweigern, wenn diese gefährlich sind oder in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert und Umfang der Unterkunft stehen. Der Mieter verlangt, dass ihm die Sachen zur Aufbewahrung in einer verschlossenen oder versiegelten Kiste ausgehändigt werden.
6.2 Ein Antrag auf Ersatz von Schäden, die am Eigentum des Unterkunftsgastes entstanden sind, kann nur innerhalb von 15 Tagen nach Entdeckung des Schadens geltend gemacht werden. Der Schaden wird nicht übernommen, wenn der Schaden an der Sache durch den Gast selbst oder eine ihn begleitende Person verursacht wurde.
6.3 Wenn der Gast seine Sachen am Ende des Aufenthalts im Zimmer zurücklässt und die Unterkunft nicht bezahlt wird, wird der Beherberger die Sachen des Gastes aus dem Zimmer entfernen und sie an einem sicheren Ort aufbewahren, um sie vor Beschädigungen zu schützen. Nach Bezahlung der Beherbergungsschuld übergibt der Beherbergungsbetrieb die eingelagerten Gegenstände an den Gast.
7. Sicherheit, Haftung des Gastes für verursachte Schäden
7.1 Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsvorschriften und dem Evakuierungsplan im Brandfall vertraut zu machen.
Dieser Plan liegt in jedem Zimmer auf und kann vom zuständigen Mitarbeiter an der Rezeption eingesehen werden.
7.2 Der Gast handelt so, dass die Freiheit, das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
7.3 Verursacht der Gast durch sein Handeln einen Schaden am Eigentum des Beherbergers, so wird der dadurch entstehende Schaden aus der gemäß Art. 4. Abs. 4.5 der Beherbergungsordnung. Ist der entstandene Schaden höher als die Kaution, ist der Gast verpflichtet, den Differenzbetrag an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen.
8. Abfahrt
8.1 Der Gast ist verpflichtet, das von ihm bewohnte Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.
8.2 Sofern nicht anders vereinbart, schließt der Gast das Zimmer ab und hinterlässt die Schlüssel im Zimmer.
8.3 Wenn der Gast der Meinung ist, dass seine personenbezogenen Daten unbefugt verarbeitet werden, kann er eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten (www.uoou.cz) für das Gebiet der Tschechischen Republik, einreichen.
8.4 Kontaktinformationen: Villa Callum, Václavovická 490, 73934 Václavovice, Tel.: +420 774 100 777
9. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
9.1 Der Host verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, der Allgemeinen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten
9.2 Um die Richtigkeit der Reservierung zu überprüfen, werden folgende personenbezogene Daten/Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet: Vorname, Nachname, Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Passnummer, ständiger Wohnsitz, Reisegrund, E-Mail, Telefonnummer auf der Grundlage der ausgefüllten Meldekarte oder Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen/anderen Quellen/vom Gast.
9.3 Der Unterkunftsanbieter verarbeitet personenbezogene Daten manuell und automatisch direkt durch seine autorisierten Mitarbeiter und darüber hinaus durch zu diesem Zweck autorisierte Auftragsverarbeiter auf der Grundlage von Verträgen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
9.4 Alle von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten werden von unseren Mitarbeitern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik verarbeitet. Kein Dritter hat Zugriff auf Ihre Daten, es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Grund dafür.
9.5 Personenbezogene Daten werden vom Unterkunftsanbieter für die Dauer von einem Jahr bzw. so lange, wie es die Gesetzgebung erfordert, verarbeitet.
9.6 Der Gast hat das Recht auf Auskunft über seine vom Beherbergungsbetrieb verarbeiteten personenbezogenen Daten, auf deren Berichtigung bzw. Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
9.7 Der Gast hat außerdem das Recht, vom Beherbergungsbetrieb personenbezogene Daten über den Gast einzuholen, die die betroffene Person dem Beherbergungsbetrieb zur Verfügung gestellt hat. Auf Wunsch des Gastes stellt der Beherbergungsbetrieb dem Betroffenen die Daten unverzüglich in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung oder stellt sie auf Wunsch des Gastes einem anderen, eindeutig benannten Verantwortlichen zur Verfügung. Dieses Recht gilt nicht für personenbezogene Daten, die nicht automatisch verarbeitet werden.
Betreiberin: Petra Revendová, ID-Nummer: 73314820, mit Sitz in Václavovická 490, 73934 Václavovice
Diese Beherbergungsordnung ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.